Förderung für Lehrlinge und Lehrbetriebe

Die WKO fördert Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung sowie Nachhilfe für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten. Hier finden Sie die wichtigsten Bedingungen und die offiziellen Formulare.

Für Lehrlinge

Vorbereitungskurs auf die LAP

  • Gefördert werden 100 Prozent der Kosten des Kurses (inklusive USt.), vor allem für den theoretischen Teil.
  • Den Antrag stellt der Lehrling, und zwar spätestens 6 Monate nach Kursende.
  • Nötig sind Rechnung (auf den Lehrling ausgestellt), Teilnahmebestätigung und Zahlungsnachweis.
  • Mindestens 75 Prozent Anwesenheit, der Kurs darf nicht in der Berufsschulzeit stattfinden.
  • Der Kurs muss den Förderrichtlinien entsprechen.

Förderinformation der WKO

Download: Förderantrag (PDF)
Download: Ausfüllhilfe (PDF)

Für Lehrbetriebe

Nachhilfe und Lernbegleitung für Lehrlinge

  • Gefördert werden Vorbereitungs- und Nachhilfekurse für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten.
  • Der Lehrbetrieb bekommt 100 Prozent der Kurskosten (ohne USt.) ersetzt, bis höchstens 3.000 Euro pro Lehrling in der gesamten Ausbildungszeit.
  • Den Antrag stellt der Lehrbetrieb, und zwar spätestens 3 Monate nach Ende der Maßnahme.
  • Nötig sind Zahlungsbestätigung, Teilnahmebestätigung und Kursbeschreibung.
  • Mindestens 75 Prozent Teilnahme, der Kurs darf nicht in der Berufsschulzeit stattfinden.

Förderinformation der WKO

Download: Förderantrag (PDF)
Download: Ausfüllhilfe (PDF)

Antrag

So funktioniert der Antrag

  1. Kurs oder Nachhilfe besuchen
    Wir stellen Ihnen die nötigen Bestätigungen und die Rechnung aus.
  2. Formular ausfüllen
    Das Formular und die Ausfüllhilfe finden Sie oben zum Download.
  3. Antrag einreichen
    Bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer, per E-Mail, Post oder Fax, oder digital im lehre.fördern-Online-Service (LOS).

Wichtige Hinweise

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, sie wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Die Angaben auf dieser Seite sind eine Zusammenfassung ohne Gewähr, Stand September 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Informationen und Richtlinien der WKO über die oben verlinkten Seiten.

Fragen zur Förderung?

Wir beraten Sie gerne zu Ablauf und Unterlagen. Die Entscheidung über die Förderung trifft die zuständige Lehrlingsstelle der WKO.

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